Navigating the Cultural Debate on Homosexuality and Surrogacy: The Case for Automatic Parenthood Recognition in the EU

The complexity of legal parental recognition in the EU highlights challenges faced by families, particularly those with same-sex parents or children born via surrogacy. National laws vary significantly, with some countries allowing adoption by same-sex couples while others prohibit it. Efforts to harmonize parental rights across member states have stalled due to differing views on issues like surrogacy and LGBTQ+ rights, complicating the legal landscape for millions of potentially affected children in Europe.

Die Komplexität der rechtlichen Anerkennung von Elternschaft in der EU

Auf den ersten Blick mag es selbstverständlich erscheinen: Ein Kind wächst in Land X auf, und wenn seine Eltern nach Land Y ziehen, bleiben sie auch dort seine Eltern. Doch die Realität sieht oft anders aus, insbesondere wenn es um homosexuelle Eltern oder Kinder geht, die durch eine Leihmutter geboren wurden. Hier treten rechtliche Hürden auf, die anstelle von elterlichem Glück, Fragen zu Menschenhandel und unterschiedlichen Wertvorstellungen aufwerfen.

Herausforderungen durch nationale Gesetze

Die Europäische Union fungiert zwar als Rechtsgemeinschaft, doch die Mitgliedstaaten besitzen weiterhin eigene nationale Gesetzgebungen. Besonders in emotional aufgeladenen Themen wie der Behandlung von Homosexualität führt dies zu unterschiedlichen Regelungen: In Ländern wie Deutschland, Spanien oder den Niederlanden ist es gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, Kinder zu adoptieren, während dies in Ländern wie Italien, Polen oder Ungarn verboten ist.

Eine Änderung dieser Situation ist nicht in Sicht. Die EU-Mitgliedstaaten können weiterhin selbst entscheiden, wie sie ihr Familienrecht gestalten möchten. Dennoch streben die Kommission und eine Mehrheit im Parlament an, die Regelungen für Paare zu vereinfachen, die von einem liberalen zu einem wertkonservativen Mitgliedstaat ziehen. Die Freizügigkeit der Menschen bildet einen der Grundpfeiler der Europäischen Union und soll sowohl das Wirtschaftswachstum fördern als auch den Zusammenhalt stärken.

Das Ziel besteht darin, die Elternschaft eines Kindes, die in einem Mitgliedstaat anerkannt wird, automatisch in allen anderen Mitgliedstaaten zu akzeptieren, um eine gleichmäßige Behandlung aller Kinder zu gewährleisten. Ausnahmen wären nur möglich, wenn die öffentliche Ordnung gestört wird, was die unterschiedlichen Wertvorstellungen der Länder betrifft. Jeder Fall müsste jedoch individuell geprüft werden.

Die EU-Kommission schätzt, dass in Europa etwa zwei Millionen Kinder potenziell von unvollständigen Rechten betroffen sein könnten. Die tatsächliche Zahl der diskriminierten Kinder ist sicherlich geringer, aber genaue Daten liegen nicht vor. Die rechtliche Lage ist komplex: Die Elternrechte, die aus dem Unionsrecht und insbesondere aus dem Freizügigkeitsrecht entstehen, müssen bereits heute von allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Ein anerkanntes Kind kann also mit seinen Eltern in ein anderes Land reisen, dort bleiben und zur Schule gehen.

Die Elternrechte, die jedoch aus dem nationalen Recht resultieren, sind nicht harmonisiert. Dies betrifft Bereiche wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Sorgerecht oder Erbschaft. So könnte ein „Vater“ im Krankenhaus keinen Zugang zu seinem Kind haben, könnte nicht als gesetzlicher Vertreter in der Schule auftreten und würde im Todesfall weniger Ressourcen hinterlassen. Kurz gesagt: Das Kind hat in dem neuen Land nicht dieselben Rechte wie seine Altersgenossen aus traditionellen Familienverhältnissen.

Nachdem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 die Harmonisierung der Elternschaft als notwendig bezeichnete, legte ihre Behörde im Dezember 2022 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Das Parlament stimmte im Dezember 2023 mit großer Mehrheit dafür, obwohl es in dieser Angelegenheit nur eine beratende Rolle hat.

Die Entscheidung liegt nun beim EU-Rat, also den Mitgliedstaaten der EU. Bisher ist jedoch wenig geschehen, was dazu führte, dass der Ausschuss für Rechtsfragen des Parlaments letzte Woche seine Geduld verlor und in einer schriftlichen Anfrage wissen wollte, ob der Rat in den letzten zwei Jahren Fortschritte gemacht hat – und wenn ja, welche.

Die offizielle Antwort steht weiterhin aus, doch es kann bereits jetzt gesagt werden: Die Arbeiten sind keineswegs ins Stocken geraten – die Mitgliedstaaten sind sich einfach uneinig. Die Trennlinien verlaufen entlang der Anerkennung von Rechten für Homosexuelle in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, wie eine öffentliche Konsultation im Juni 2024 zeigt.

Vertreter Italiens äußerten Bedenken: Sie unterstützen das Ziel des Vorschlags, betrachten Leihmutterschaft jedoch als eine Praxis, die die Würde von Frauen und Kindern verletzt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Erwachsene, die im Ausland Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, in Italien mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen müssen. Minister aus Ungarn, der Slowakei oder Tschechien äußerten ähnliche Argumente. Für die Verabschiedung des Gesetzes ist Einstimmigkeit erforderlich.

Die ablehnenden Länder lassen sich nicht davon überzeugen, dass sie „ihren“ gleichgeschlechtlichen Paaren keine neuen Rechte gewähren, sondern lediglich Neuankömmlingen die gleichen Chancen wie in ihrem Herkunftsland bieten müssten. Vermutlich zielen die skeptischen Regierungen auch darauf ab, die Tür für weitere Forderungen von Homosexuellen in ihrem eigenen Land zu schließen.

Noch fundamentalere Einwände erheben Gruppen wie die Europäische Föderation katholischer Familienverbände – für sie ist Leihmutterschaft ein Einstieg in den Menschenhandel. „Mutterschaft und Kinder sind keine Waren, sondern ein Geschenk, eine Quelle für die Zukunft unserer Menschheit“, sagt deren Präsident.

Nun liegt es an der polnischen EU-Ratspräsidentschaft – oder möglicherweise an der dänischen, die im Juli beginnt – einen Ausweg aus der Sackgasse zu finden. Ein erster Schritt könnte mit einem Vorschlag Mitte Januar unternommen worden sein: Dieser besagt, dass ein Mitgliedstaat die Elternschaft für die betroffenen Kinder mit Verweis auf die öffentliche Ordnung nicht anerkennen darf – die Kommission und das Parlament hatten dies nur in Einzelfällen vorgesehen. Laut dem Kompromiss müssten „andere Mittel“ bereitgestellt werden, um die Familienbande zwischen dem durch Leihmutterschaft geborenen Kind und seinen Eltern aufrechtzuerhalten.

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