Federal Constitutional Court Rules Football Liable for Police Expenses

Professional football clubs in Germany can now be charged for police costs associated with high-risk matches, following a ruling by the Federal Constitutional Court. This decision resolves a decade-long dispute over fees, with officials arguing that costs should be borne by those who benefit economically from police services, rather than taxpayers. Reactions to the ruling are mixed; while some express satisfaction, others, including the DFL and DFB, criticize the decision, warning it could create competitive disadvantages for clubs, particularly in lower leagues. Concerns about public safety responsibilities and financial equity among clubs are also highlighted.

Professioneller Fußball auf der Rechnung: Bundesländer dürfen Polizeikosten für risikobehaftete Spiele in Rechnung stellen. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe am Dienstag.

Damit endet ein zehnjähriger Streit über die Gebühren. ‘So sollten die zusätzlichen Kosten für Polizeieinsätze nicht von allen Steuerzahlern getragen werden, sondern zumindest auch von den wirtschaftlichen Nutznießern der Polizeieinsätze. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel’, erklärte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth.

Im Jahr 2015 schickte das Land Bremen als erstes eine Rechnung (425.000 Euro) an die Deutsche Fußball Liga (DFL) nach dem Derby zwischen Werder und Hamburger SV für einen Polizeieinsatz. Die DFL wehrte sich, musste jedoch rechtliche Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hinnehmen. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im April 2024 eröffnet.

Freude über das Urteil

Ulrich Mäurer konnte nach dem Urteil sein breites Grinsen nicht verbergen. ‘Das ist ein sehr schöner Tag. Es zeigt, dass sich der Kampf lohnt’, sagte der strahlende Sieger im laufenden Streit. Das Urteil in Karlsruhe entsprach voll und ganz seinen Erwartungen: ‘Die Entscheidung ist vollumfänglich zufriedenstellend. Es bleibt nichts offen.’

Die umstrittene Norm ist mit dem Grundgesetz vereinbar, erläuterte Harbarth bei der Bekanntgabe des Urteils. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie verursacht hat und von dem die Gewinne ausgehen. Dies ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

Unmut bei DFL und DFB

‘Leider hat das Bundesverfassungsgericht uns nicht gefolgt. Das ist natürlich enttäuschend für uns. Aber das muss akzeptiert werden’, sagte Bernd Hoefer, Anwalt der Dachorganisation der 36 lizenzierten Vereine. Im Verlauf des Tages verzichtete die DFL darauf, in einer langen Stellungnahme scharf zurückzuschießen. Stattdessen betonte der Ligaverband, dass man im konstruktiven Austausch mit der Politik sei, insbesondere mit den Sport- und Innenministern. ‘Anstatt sich auf Kostenverlagerungen zu konzentrieren, stehen konkrete Maßnahmen im Mittelpunkt, um das Sicherheitsniveau rund um die Stadien weiter zu stärken und die Polizeieinsatzzeiten zu reduzieren’, hieß es.

Der DFB äußerte deutlichen Widerspruch: ‘Dass der Fußball nun auch die zusätzlichen Kosten für Sicherheit im öffentlichen Raum tragen soll, auf die er keinen Einfluss hat, halten wir für falsch.’ Durch die BVG-Entscheidung gebe es nun ‘fundamental einen Wettbewerbsnachteil für den Fußballstandort Deutschland’ bei der Durchführung großer Sportereignisse im internationalen Kontext.

Das Urteil bedeute auch ‘keinen Gewinn an zusätzlicher Sicherheit’. Der DFB sorgt sich insbesondere um die Vereine in der 3. Liga oder Regionalliga, für die solche Gebührenbescheide ‘existenzbedrohend’ sein könnten und ‘massiv in den Wettbewerb eingreifen’.

Benachteiligung für Werder Bremen

Zustimmung kam prompt von Heiko Teggatz, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG: ‘Es kann nicht sein, dass jeder Bürger drastische Gebühren für die kleinsten Leistungen der öffentlichen Verwaltung zahlen muss, während die milliardenschwere DFL die Arbeit von zigtausend Polizeibeamten kostenlos erhält.’

Im Gegensatz dazu wurde der SV Werder von seinem eigenen Senator mit einer langen Vorlaufzeit überrumpelt, schob jedoch den Schwarzen Peter an die DFL weiter. ‘Wir müssen jetzt in der Liga diskutieren. Werder darf die Rechnungen nicht alleine zahlen. Das wäre ein Nachteil für uns’, beklagte Werders Geschäftsführer Tarek Brauer: ‘Wir wünschen uns die Solidarität der Liga und eine faire Verteilung der Kosten.’ Doch dies könnte ein frommer Wunsch bleiben.

Verärgerung beim Hamburger SV

‘Es wird nicht dazu kommen, dass die Clubs aus den Bundesländern, in denen diese Kosten nicht erhoben werden, in einen Solidaritätsfonds einzahlen’, sagte Hans-Joachim Watzke, Aufsichtsratsvorsitzender der DFL – damit wies er einen gemeinsamen Fonds der Profiklubs zurück: ‘Das ist auch die Verantwortung der einzelnen Landesregierungen.’

Der zu erwartende Streit über die Zahlung der Kosten könnte der Schlussstrich unter eine Diskussion sein, die seit 2015 brodelt. Die Liga argumentierte vergeblich, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit außerhalb der Stadien eine Kernaufgabe des Staates sei, die grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert werden sollte.

Auch der Hamburger SV brachte erneut seinen Unmut zum Ausdruck, durch Finanzdirektor Eric Huwer. ‘Wir respektieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn wir es mit Verärgerung zur Kenntnis nehmen, da es die staatliche Sicherheitsarchitektur infrage stellt’, erklärte Huwer in einer Stellungnahme des Zweitligisten.

Öffentliche Sicherheit sollte nicht privatisiert werden, betonte er. ‘HSV trägt bereits umfassende Kosten für die Veranstaltungsicherheit im Stadion und im unmittelbaren Umfeld. Veranstaltungen im öffentlichen Raum, unabhängig vom Anlass, liegen jedoch außerhalb unserer Verantwortung und Einflussnahme.’

Scharfe Kritik von Fanvertretern

Heftige Kritik kam auch von den Fanvertretern. Der Verband Unsere Kurven nahm das Urteil ‘mit Unglauben’ zur Kenntnis. Es ist zu befürchten, ‘dass dies langfristig ernsthaften Schaden für die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verursacht hat. Nach Auffassung von Unsere Kurve und in Übereinstimmung mit den Ansichten unzähliger Experten ist die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung eine Kernaufgabe des Staates.’ Nach dem Prinzip des Steuerstaates muss diese Garantie aus Steuermitteln bereitgestellt werden. Und hier leistet der deutsche Profifußball bereits seinen Beitrag – zuletzt in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.

‘Mit dem heutigen Urteil wird Polizeiarbeit auf einen einfachen Dienst reduziert. Es ist nun unerlässlich, dass den Clubs Entscheidungsbefugnisse in der Planung von Polizeie

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