Exploring Left-Wing Extremism: Are Extraditions to Hungary Coming to a Halt?

In Munich, a trial begins against Hanna S., accused of involvement in a left-wing extremist group that allegedly attacked suspected right-wing extremists in February 2023. Her defense argues the charges are baseless, particularly the attempted murder accusation. The case may influence others facing similar charges, as multiple prosecutors are handling related investigations. Zaid A., another individual linked to these events, faces potential extradition to Hungary despite ongoing investigations in Germany. Concerns about his deportation persist among supporters.

Bewegung im ‘Budapest-Komplex’

Im sogenannten ‘Budapest-Komplex’ tut sich etwas. In München beginnt der Prozess gegen eine Angeklagte. Zudem wird die Bundesanwaltschaft voraussichtlich die Verfahren gegen weitere Personen übernehmen, um deren Auslieferung zu verhindern.

Am Mittwoch startet die Verhandlung gegen die 30-jährige Hanna S. vor dem Oberlandesgericht in München. Die Frau wurde im Mai 2024 von Beamten des ‘LinX’-Einsatzkommandos der sächsischen Landeskriminalpolizei und bayerischen Kräften in Nürnberg festgenommen. Die Bundesanwaltschaft wirft S. vor, Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Organisation zu sein, die angeblich während des rechtsextremen ‘Ehren-Tages’ im Februar 2023 vermutete Rechtsextremisten mit Schlagstöcken und Pfefferspray angegriffen und schwer verletzt hat.

Anklage und rechtliche Auseinandersetzungen

Laut den Ermittlungen gehört auch die bereits ausgelieferte nicht-binäre Person Maja T. zu dieser kriminellen Organisation. Hanna S. wird vorgeworfen, direkt an zwei dieser Angriffe beteiligt gewesen zu sein. “Einige Gruppenmitglieder, einschließlich der Angeklagten, haben die Beine und Arme des Opfers am Boden fixiert, um zu verhindern, dass es eine Schutzhaltung einnehmen kann”, erklärt eine Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft. Das Opfer erlitt erhebliche Kopfverletzungen, die tödlich hätten sein können. Aus diesem Grund wird Hanna S. nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen versuchten Mordes angeklagt.

Yunus Ziyal, der Anwalt von Hanna S., betont, dass die Anklage unbegründet sei. Die Behauptung des versuchten Mordes sei nicht haltbar. Der Bundesgerichtshof habe bereits den dringenden Tatverdacht des versuchten Mordes zurückgewiesen, so der Anwalt. “Die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft auf dieser Anklage besteht, zeigt, dass ihr Hauptanliegen die Dämonisierung unserer Mandantin ist”, wird Ziyal zitiert. Auch die Behauptung, Hanna S. sei als Mitglied einer kriminellen Organisation aufgetreten, lasse sich nicht aus den “mageren Aktenmaterialien” ableiten.

Die Verfahren in München werden mit Spannung erwartet, da sie Aufschluss darüber geben könnten, was die sieben anderen Personen, die sich vor etwa einem Monat aufgrund ähnlicher Vorwürfe den deutschen Behörden gestellt haben, erwarten können. Diese Angeklagten hatten sich, nachdem sie fast zwei Jahre lang den Behörden entkommen waren, in der Hoffnung in diese Schritte gewagt, um nicht wie Maja T. im Falle einer Festnahme nach Ungarn ausgeliefert zu werden.

Aktuell beschäftigen sich unterschiedliche Staatsanwaltschaften mit den Fällen, abhängig davon, wo sich die Angeklagten gestellt haben. Während die Staatsanwaltschaften in Bremen und Kiel auf Anfrage von BR und MDR Investigativ bereits mitgeteilt haben, dass sie ihre Verfahren an die Berliner Staatsanwaltschaft abgegeben haben, prüfen die Staatsanwaltschaften in Hamm und Köln derzeit einen solchen Schritt.

Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, erklärt, dass das Gesetz über internationale Rechtshilfe (IRG) in Strafsachen eine Konzentration der Zuständigkeit bei mehreren Angeklagten im Zusammenhang mit denselben Taten vorsieht. “Wir sind daher zuständig, auch wenn der ansonsten relevante Ort der Festnahme nicht in Berlin liegt, da wir die Auslieferungsverfahren für Maja T. durchgeführt haben”, so Büchner.

Die Einbeziehung von Johann G. in Angriffe auf Neonazis könnte dazu beitragen, linksextremistische Strukturen aufzudecken. Büchner fügt hinzu, dass das IRG auch eine Ablehnung der Auslieferung vorsieht, wenn in Deutschland gegen Angeklagte wegen derselben Tat ermittelt wird. Dieses Ermittlungsverfahren hat Vorrang. Diese Entscheidung liegt bei der zuständigen Ermittlungsbehörde, in diesem Fall der Bundesanwaltschaft.

Im Gegensatz zu Maja T. hat die Bundesanwaltschaft bereits signalisiert, dass sie die Priorität ihrer Ermittlungen bekräftigt, informiert Büchner BR und MDR Investigativ. Ines Peterson, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, bestätigt dies auf Anfrage. Die für die Auslieferungsverfahren zuständigen Staatsanwaltschaften wurden in einem Schreiben vom 31. Januar 2025 darüber informiert, “dass nach unserer Einschätzung die örtlichen Ermittlungen Vorrang haben.”

Um die Auslieferungsverfahren tatsächlich zu stoppen, ist jedoch eine entsprechende Entscheidung des Berliner Kammergerichts erforderlich. Laut Büchner ist der weitere Verlauf jedoch bereits festgelegt: “Diese Entscheidung sollte von der Staatsanwaltschaft angefordert werden, sobald alle Verfahren (alle Auslieferungsverfahren – Anm. d. Red.) vorliegen.”

Ein Sonderfall, wie die Recherchen zeigen, ist der Fall von Zaid A. Die Bundesanwaltschaft hat keinen Haftbefehl gegen ihn beantragt. Somit ist die einzige rechtliche Maßnahme gegen den syrischen Staatsangehörigen der europäische Haftbefehl aus Ungarn und die damit verbundenen Auslieferungsverfahren.

Der ‘Solidaritätskreis Nürnberg’, eine Unterstützungsgruppe für Hanna S. und Zaid A., befürchtet die Auslieferung von Zaid A. aufgrund des fehlenden nationalen Haftbefehls. Obwohl er kein deutscher Staatsbürger ist, habe er Berichten zufolge mehrere Jahre in Nürnberg gelebt, so ein Sprecher der Gruppe. Dort habe er seine schulische Ausbildung abgeschlossen und sich sozial sowie politisch engagiert.

“Nebenbei spielte er leidenschaftlich Geige in einem Orchester”, sagt der Vertreter des Solidaritätskreises als Antwort auf Anfragen von BR und MDR Investigativ. Darüber hinaus absolvierte A. ein Freiwilliges Soziales Jahr in Nürnberg. Schließlich zog er für sein Studium nach Köln, wo er sich im Januar stellte und nun in Untersuchungshaft ist.

Die Familie von Zaid A. lebt weiterhin in Nürnberg. “Aktuell läuft ein Einbürgerungsverfahren, an dem Zaid ebenfalls bis zu seinem Verschwinden beteiligt war”, erklärt der Sprecher der Gruppe auf Anfrage. Der Solidaritätskreis gibt an, mit den Eltern von Zaid A. in Kontakt zu stehen. Laut diesen sind die Eltern ebenfalls sehr besorgt über eine mögliche Auslieferung ihres Sohnes nach ‘rechtsautoritärem Ungarn’.

Die Anwältin von Zaid A., Anna Magdalena Busl, weist auf einen Widerspruch im Fall ihres Mandanten hin: “Es gibt offensichtlich Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen meinen Mandanten, genauso wie gegen die anderen betroffenen Personen. Dann kann die Bundesanwaltschaft auch die Staatsanwaltschaft hier informieren, wie in den anderen Verfahren, über die Priorität der lokalen Untersuchung.”

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