Challenging the State’s Legitimacy: A Complex Role for the Constitutional Protection Office

Concerns have been raised by the alliance led by Sahra Wagenknecht regarding potential restrictions on freedom of expression by the constitutional protection agency. While the alliance aims to implement changes at the state level, it faces opposition. A recent coalition agreement in Thuringia was seen as a victory for free speech, stating that the agency would no longer act on the ambiguous offense of “delegitimization of the state.” However, the state’s interior minister countered that monitoring would continue unless legal frameworks change. The agency’s focus includes threats to democracy, with ongoing debates about the definition of state delegitimization and its implications for political discourse.

Wagenknecht Alliance Raises Concerns Over Freedom of Expression

Die Allianz um Sahra Wagenknecht äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Verfassungsschutzamt. Auf Landesebene will die BSW nun Veränderungen durchsetzen, sieht sich jedoch mit Widerstand konfrontiert.

Kritik an der Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Die Verhandlungen waren hart und drohten, die Partei zu spalten. Als jedoch ein Koalitionsvertrag in Thüringen zustande kam, konnte sich die Allianz um Sahra Wagenknecht einige Erfolge für sich verbuchen. In einer Pressemitteilung betonen die Bundes- und Landesleitungen einen Sieg für die Meinungsfreiheit. Das Verfassungsschutzamt in Thüringen soll künftig ‘nicht mehr auf das vage Delikt der ‘Delegitimierung des Staates’ agieren – das bedeutet, dass die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf.’

Tatsächlich besagt der Koalitionsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD: ‘Das Verfassungsschutzamt widmet sich strikt und ausschließlich seinen verfassungsmäßigen Aufgaben.’ In einer ergänzenden Aufzählung dieser Aufgaben fehlt bemerkenswerterweise die verfassungsrelevante Delegitimierung des Staates, die 2021 im Zuge radikaler Proteste gegen die Corona-Maßnahmen eingeführt wurde.

Die Wagenknecht-Partei zeigte sich in den Koalitionsverhandlungen hart – sie hat nur teilweise Erfolge erzielt.

Innenminister Maier widerspricht der BSW

Georg Maier, der SPD-Landesvorsitzende in Thüringen, widerspricht der Behauptung, dass ein Ende der Beobachtung vereinbart wurde. ‘Solange sich der rechtliche Rahmen nicht ändert, wird dieser Phänomenbereich in Thüringen weiterhin überwacht’, sagte Maier. Er wird nichts anderes zulassen.

Maier ist derzeit amtierender Innenminister und wird auch als künftiger Wirtschaftsminister gehandelt. CDU, BSW und SPD haben noch keine endgültige Entscheidung über die Verteilung der Ministerien getroffen.

Ein Sprecher der CDU erklärt, dass der Verweis auf das Verfassungsschutzgesetz im Koalitionsvertrag entscheidend sei. Dies schließt alle Aktivitäten ein, die ‘gefährlich für die Demokratie und staatsfeindlich sind oder beispielsweise die Absetzung von Politikern nicht auf demokratische Weise fordern und damit die Funktionsfähigkeit des Staates beeinträchtigen.’

Die Führungskräfte von CDU, BSW und SPD haben ihren Koalitionsvertrag für Thüringen präsentiert.

„Fachliche Beurteilung liegt bei uns“

Der Präsident des Verfassungsschutzamtes Thüringen, Stephan Kramer, erklärt, dass er sich nicht zum Koalitionsvertrag äußern könne. Das Verfassungsschutzamt führt seine Aktivitäten ‘ohne politischen Einfluss’ durch und ist gesetzlich gebunden, sagt Kramer. Im Thüringer Verfassungsschutzgesetz sind unter den Aufgaben der Behörde die Beobachtung von Bestrebungen aufgeführt, die ‘darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben (…) oder die Funktionsfähigkeit der verfassungsmäßigen Organe rechtswidrig zu beeinträchtigen (…)’.

Kramer betont: ‘Die fachliche Beurteilung im Rahmen dieser Aufgaben liegt ausschließlich beim Verfassungsschutzamt.’ Wer diese Tätigkeiten und Aufgaben neu definieren wolle, müsse das Gesetz ändern.

Islamisten, ‘Reichsbürger’, sowie rechts- und linksextremistische Gruppen stellen laut dem Bericht des Verfassungsschutzes eine Bedrohung für die Sicherheit dar.

Reaktion auf radikale Corona-Proteste

Im Jahr 2021 reagierte das Verfassungsschutzamt auf die zunehmende Zahl politisch umstrittener Straftaten und extremer Äußerungen während der Corona-Pandemie. Das Bundesamt etablierte gemeinsam mit allen Landesbehörden ein neues Beobachtungsobjekt: die ‘anti-demokratische und/oder sicherheitsbedrohende Delegitimierung des Staates.’

Der entsprechende Phänomenbereich wurde von den Verfassungsschützern als verfassungsrelevante Delegitimierung des Staates bezeichnet. Seitdem steht dieser neben anderen Bereichen wie rechts- und linksextremistischem Gedankengut oder Islamismus.

Das Verfassungsschutzamt in Thüringen schreibt in seinem neuesten Jahresbericht, dass die Szene beabsichtigt, ‘das Vertrauen in die demokratisch legitimierten Vertreter und in das Staatssystem als Ganzes durch systematische Herabsetzung kollektiv bindender Entscheidungen und Prozesse zu untergraben.’

Die bekannteste Bewegung in diesem Bereich ist bundesweit die ‘Querdenken’-Bewegung. In Ostdeutschland stehen jedoch oft die ‘Montagsdemonstrationen’ im Vordergrund, bei denen es um Themen wie die Corona-Politik, den Ukraine-Krieg bis hin zu Migration und Asyl geht. Verschwörungsglauben spielen ebenfalls eine wiederkehrende Rolle.

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Debatte über den Begriff und

Unter Verfassungsrechtlern ist der Begriff der verfassungsrelevanten Delegitimierung des Staates umstritten, da die Unterscheidung zwischen legitimer Regierungskritik, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, schwierig ist. Die BSW übernimmt diese Kritik und spricht von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Verfassungsschützer entgegnen, dass es ausschließlich um die Kritik am demokratischen Prinzip als solchem gehe. Sie haben wiederholt erklärt, dass die Protestveranstaltungen nur teilweise von Extremisten geprägt seien.

Es ist fraglich, ob der zusätzliche Bereich nötig ist. Die Überschneidungen, insbesondere mit rechtsextremistischen Gruppen und ‘Reichsbürgern’, sind hoch. Thüringens Innenminister Maier weist ebenfalls darauf hin. Das Landesverfassungsschutzamt konnte nur ‘etwa 30’ staatliche Delegitimierer in keine anderen Bereiche einordnen. Eine Änderung der Arbeitsdefinitionen sollte jedoch nur mit Zustimmung der Bundes- und Landesregierungen erfolgen, sagt Maier.

Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz kann jedoch jede Landesbehörde unabhängig über eine Beobachtung entscheiden. Während die Bundes- und Landesbehörden verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten, sind die Landesbehörden nicht an Weisungen gebunden.

So gehen die 16 Bundesländer unterschiedlich mit der Linkspartei und einzelnen radikalen Gruppen unter ihren Mitgliedern um. Ein gezielter Austritt eines Bundeslandes aus der Beobachtung eines gesamten Phänomenbereichs wäre jedoch offenbar ohne Präzedenzfall.

Diskussion auch in Brandenburg

In Brandenburg haben SPD und BSW ebenfalls diese Woche einen

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