EU Commission Proposes Deportation Centers in Third Countries, But Faces Major Challenges

Europe is currently focused on migration policy, driven by immigration from poorer regions and challenges related to the return of rejected asylum seekers. A new EU action plan aims to enhance the repatriation process, including mutual recognition of return decisions among member states. Proposed centers outside the EU for those denied asylum are under consideration, although cooperation from home countries remains a significant issue. These measures are intended to encourage voluntary returns, with potential financial incentives for compliance.

Migration und Asylpolitik in Europa: Ein aktueller Überblick

In der letzten Zeit war Europa stark mit einem zentralen Thema beschäftigt: der Migrationspolitik. Die Zuwanderung aus ärmeren Regionen, erschreckende Gewalttaten von abgelehnten Asylbewerbern sowie die Schwierigkeiten bei der Rückführung dieser Personen in ihre Heimatländer sind wesentliche Faktoren, die die jüngsten Veränderungen in europäischen und nationalen Wahlen beeinflusst haben.

Neue Maßnahmen zur Rückführung von Asylbewerbern

In Brüssel, wo sich auch das NATO-Hauptquartier befindet, stehen die Bedenken hinsichtlich der europäischen Sicherheitsarchitektur im Mittelpunkt, insbesondere nach den politischen Veränderungen in den USA. Dennoch sind die Themen rund um Migration und Asyl nicht einfach in den Hintergrund gerückt. Beim EU-Gipfel im Dezember forderten die Staats- und Regierungschefs Europas “innovative Lösungen” mit Nachdruck.

Knapp hundert Tage nach Amtsantritt möchte die EU-Kommission beweisen, dass sie das Mandat verstanden hat. Am Dienstag wurde ein Maßnahmenpaket im Parlament vorgestellt, das sich hauptsächlich mit der Abschiebung von Personen beschäftigt, die kein Aufenthaltsrecht erhalten haben. Dies stellt das fehlende Puzzlestück des im letzten Frühjahr vereinbarten Asyl- und Migrationspakets dar, das bis spätestens 2026 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll.

Die Notwendigkeit zum Handeln zeigt sich in den Statistiken: Laut Kommissionsdaten bleiben vier von fünf Personen mit einem rechtskräftigen Rückkehrentscheid im Schengen-Raum, zu dem auch die Schweiz gehört, die dabei eine “Top-Position” bei Rückführungen einnimmt.

Um dem entgegenzuwirken, soll unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen etabliert werden. Das bedeutet: Wenn jemand in Staat X einen negativen Bescheid erhält und dann nach Staat Y gelangt, kann auch dieser Staat die Person abschieben. Derzeit sind die Mitgliedsländer nicht verpflichtet, die Entscheidungen anderer Staaten zu übernehmen – dies könnte sich jedoch bis zum Sommer 2027 ändern.

Die nationalen Behörden sollen zudem mehr Möglichkeiten erhalten, abgelehnte Personen tatsächlich aus dem Land zu weisen. In der europäischen Migrationspolitik wurde zuletzt viel über sogenannte “Rückkehrzentren” in Drittstaaten gesprochen. Modelle wie die in Albanien und Ruanda haben besondere Aufmerksamkeit erregt, wurden jedoch bislang aufgrund rechtlicher Hürden nicht umgesetzt.

Die Kommission plant nun die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Abschiebungszentren außerhalb der EU. Der zuständige Kommissar Magnus Brunner bemühte sich während der Pressekonferenz, diese mit den von Italien und Großbritannien angestrebten Modellen nicht zu vergleichen. In den von der Kommission vorgeschlagenen Rückkehrzentren sollen keine Asylverfahren durchgeführt werden; sie richten sich ausschließlich an Personen, deren Anträge bereits von einem Schengen-Staat abgelehnt wurden, die jedoch nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können.

Es sind nicht die EU-Institutionen, die solche Zentren betreiben, sondern ein spezifischer Mitgliedstaat oder möglicherweise mehrere, die gemeinsam handeln möchten. Die Kommission will zudem die Vereinbarungen mit Drittstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Charta der Grundrechte überprüfen. Außerdem dürfen unbegleitete Minderjährige oder Familien mit Kindern nicht untergebracht werden.

Unabhängig davon, ob abgelehnte Asylbewerber außerhalb Europas untergebracht werden oder nicht, soll ihr Leben weniger angenehm gestaltet werden. Die Kommission plant, von ihnen aktive Mitwirkung bei ihrer Rückführung zu verlangen, etwa durch die Offenlegung ihrer Identität, das Zulassen von Durchsuchungen oder das Verweilen nur an definierten Orten.

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit einer Reduzierung von Leistungen rechnen. Zudem können die Behörden Reiseausweise beschlagnahmen oder Einreiseverbote verlängern. Auch die Gründe für eine Inhaftierung sollen ausgeweitet werden. Bei Fluchtgefahr kann eine abgelehnte Person bis zu 24 Monate inhaftiert werden. Wenn jemand eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt, gelten besonders strenge Bedingungen. Auf Anordnung eines Richters können Bedrohungen auch länger als zwei Jahre festgehalten werden.

Ein zentrales Problem bleibt jedoch bestehen: Viele Herkunftsländer zeigen sich wenig kooperativ bei der zwangsweisen Rückführung ihrer Staatsangehörigen. Das nun vorgelegte Maßnahmenpaket wird daran nichts ändern. Kommissar Brunner erklärte, dass Verhandlungen mit Drittstaaten – einschließlich der Frage, ob Entwicklungshilfe als Druckmittel gekürzt werden sollte – zur Diskussion stehen, aber zunächst wolle man “das europäische Haus in Ordnung bringen.”

Mit der Verschärfung der Vorschriften und den Rückführungszentren weit entfernt von den westeuropäischen Wunschländern zielt die EU letztlich darauf ab, einen abschreckenden Effekt zu erzielen. Abgelehnte Asylbewerber sollen eher bereit sein, freiwillig in ihre Heimatländer zurückzukehren. Im Gegenzug dürfen sie auf großzügigere finanzielle Unterstützung hoffen.

Alle diese Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt. Der Ball liegt nun bei den Mitgliedstaaten und dem Parlament, wo linke Parteien bereits Widerstand angekündigt haben, insbesondere in Bezug auf die Rückführungszentren.

Latest