Stalking poses significant challenges for friendships, raising questions about the possibility of restoring positive interactions post-experience. Experts suggest that if both parties are committed to resolving the situation, they may rebuild their relationship, especially with professional mediation. Legal frameworks in Switzerland offer temporary contact bans for stalking victims, but limitations exist. Victims facing persistent harassment, including threats and emotional manipulation, are urged to seek local support and explore legal avenues, as gaps in current laws hinder effective protection against offenders.
Stalking und Freundschaften: Eine Herausforderung
Ist Stalking das endgültige Ende jeder Freundschaft? Oder können zwei Personen nach einer solchen Erfahrung wieder einen positiven Umgang miteinander finden?
Natalie Schneiter: Wenn beide Parteien daran interessiert sind, die Freundschaft aufrechtzuerhalten und gemeinsam an dem Erlebten zu arbeiten, besteht die Möglichkeit, einen guten Umgang miteinander zu finden. Professionelle Unterstützung, wie etwa Mediation, kann dabei hilfreich sein, um Klarheit zu schaffen und die Situation zu verarbeiten.
May Beyli: Diese Frage lässt sich ohne Kenntnis der Gesamtsituation schwer beantworten. Es hängt unter anderem davon ab, ob man die gemobbte oder die mobbende Person ist. Grundsätzlich denke ich, dass die gemobbte Person entscheiden sollte und sich die Machtverhältnisse so verändert haben müssen, dass diese Entscheidung frei getroffen werden kann.
Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking
Warum sind Kontaktverbote zeitlich begrenzt? Das ist für die Betroffenen sehr unangenehm… Vielen Dank für die Informationen.
Oliver Wälchli: Im Kanton Zürich kann die Polizei bei Stalking (oder häuslicher Gewalt) für 14 Tage Kontakt- und Annäherungsverbote verhängen. Dies geschieht schnell und unkompliziert. Diese Beschränkungen können von der zuständigen Behörde auf maximal drei Monate verlängert werden. Leider ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Wenn man jedoch zivilrechtlich gegen Stalking vorgehen möchte (Art. 28b ZGB), können Kontakt- und Annäherungsverbote nahezu unbegrenzt verhängt werden, wobei die Dauer vollständig vom Gericht bestimmt wird.
Mein Ex-Partner, ein deutscher Staatsbürger, der in Deutschland lebt, versucht trotz meines Wunsches ständig, Kontakt zu mir aufzunehmen. Ich bin Schweizerin und lebe in der Schweiz. Er kontaktiert mich über verschiedene Kanäle, sendet mir E-Mails von verschiedenen Adressen, ruft von wechselnden Telefonnummern an, sogar von den Nummern ehemaliger gemeinsamer Freunde, und taucht unangekündigt an Orten auf, beispielsweise vor meiner Wohnung in der Schweiz. Wir hatten eine langjährige, sehr toxische Beziehung, die vor einem Jahr endete, was er nie akzeptiert hat. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um mich vor diesen ständigen Belästigungen zu schützen?
May Beyli: Es ist nicht einfach, pauschale Antworten zu geben, daher bitte ich Sie, zuerst Ihren Kanton auf der Webseite auszuwählen und dann gemeinsam mit der Opferhilfe zu klären, welche Schritte Sie als Nächstes unternehmen können (z.B. Kontaktaufnahme mit der Gefahrenabwehr in Ihrem Kanton).
Ich kenne ein Paar, bei dem die Frau ausgezogen ist und daraufhin von dem Mann lange Zeit gestalkt wurde. Da sie auch gemeinsame Freunde haben, kommen sie automatisch bei Feiern, wie Geburtstagen, zusammen. Was sagt die Polizei in Winterthur dazu? Muss das Opfer auf solche Veranstaltungen verzichten? Wie geht man mit solchen Situationen um?
Fabian Ilg: Vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie schreiben, sind die Stalking-Aktionen offensichtlich zum Stillstand gekommen. Daher würde ich nicht auf die Feiern verzichten, wenn es sich um echte Freunde handelt. Sollten die Treffen erneutes Stalking auslösen, wäre es ratsam, die Polizei erneut zu kontaktieren. Entscheidend ist, wie sich solche Treffen gestalten. Bei Feindseligkeiten oder sogar Bedrohungen sollte man sofort reagieren und gegebenenfalls die Polizei informieren. Opfer sollten sich nicht einschränken müssen!
Wir als Familie werden seit über 5 Jahren von dem Ex-Partner unserer Tochter schwer gestalkt, bis hin zu Todesdrohungen und extremen Verleumdungen. Er lebte in Frankreich, was die Situation nicht einfacher machte. Selbst die Polizei war machtlos, da er nicht ausgeliefert werden konnte. Eine Anzeige in Basel hat ebenfalls nichts bewirkt. Er erhielt von der SP einen kostenlosen Anwalt, während wir und unsere Tochter die Kosten selbst tragen mussten. Er ist sehr intelligent und manipulierte sogar die Medien in Basel, ging gegen die Polizei vor und reichte bis nach Straßburg. Er hat uns alle unter Kontrolle… Das muss sich ändern, wir müssen gegen Täter vorgehen können!
Natalie Schneiter: Guten Abend. Ich teile Ihre Meinung, dass die aktuelle Gesetzeslage in der Schweiz Lücken im Kampf gegen Stalking aufweist. Glücklicherweise wurden politische Diskussionen in Gang gesetzt, und es gibt ernsthafte Bestrebungen, bald ein eigenständ