Class Action Lawsuit Targets GEZ Overcharges: 90,000 Germans Eligible for Refunds

In Germany, the public broadcasting fee of €18.36 monthly sparks significant debate, with many struggling to opt-out due to confusion over a re-registration fee. Numerous consumers have fallen victim to a fraudulent website, “service-rundfunkbeitrag.de,” which charged a €29.99 fee for services that are actually free on the official site. The consumer association vzbv is pursuing legal action against the operator, as around 90,000 individuals may seek refunds for the misleading charges and lack of proper information regarding their rights.

In Deutschland gibt es kaum ein Thema, das so stark polarisiert wie die Rundfunkgebühr. Der monatliche Betrag von 18,36 Euro sorgt bei vielen für Unmut. Eine Befreiung von dieser Pflichtgebühr zu erlangen, gestaltet sich als äußerst schwierig. Hinzu kommt die Verwirrung über eine Umregistrierungsgebühr, die viele Verbraucher frustriert hat. Aber sollte dieser Service nicht kostenlos sein? Tatsächlich ist er es. Erschreckend ist, dass zahlreiche Deutsche auf einen dreisten Betrug hereingefallen sind.

Die Betroffenen gaben Begriffe wie ‘Rundfunkgebühr’, ‘Rundfunkbeitrag’ oder ‘GEZ’ bei Google ein und landeten auf dem Portal ‘Service Rundfunkbeitrag’. Der Grund dafür war, dass ‘service-rundfunkbeitrag.de’ als gesponserte Seite ganz oben in den Suchergebnissen angezeigt wurde, noch vor der offiziellen Website der Rundfunkgebühr. Glücklicherweise ist dies mittlerweile nicht mehr der Fall.

Wegen der fragwürdigen Praktiken des Webseitenbetreibers SSS-Software Special Service GmbH wurde bereits eine Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Der Anbieter hat jedoch keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb der vzbv nun Klage vor dem Oberlandesgericht Koblenz erhoben hat.

Rund 90.000 Betroffene haben Anspruch auf Rückzahlung

Obwohl der Betrug aufgedeckt wurde und die Seite nicht mehr unter den Top-Suchergebnissen bei Google zu finden ist, ist sie nach wie vor aktiv. Dort finden sich unter anderem die notwendigen Formulare, um den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über Änderungen der Adresse oder Bankverbindung zu informieren.

SSS-Software Special Service GmbH erhebt eine Gebühr von 29,99 Euro für diese Übermittlung, was erst bei Erhalt der Rechnung deutlich wird. Laut Verbraucherzentrale ist der Hinweis auf diese Kosten nicht ausreichend sichtbar, weshalb er von vielen übersehen wird.

Das bedeutet, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Hinzu kommt, dass der Umregistrierungsservice auf der offiziellen Beitragsservice-Website vollkommen kostenlos angeboten wird.

Der vzbv schätzt, dass bereits über 90.000 Verbraucher auf diesen Trick hereingefallen sind. Die daraus resultierende Klage könnte die erhoffte Gerechtigkeit bringen. Unter dem Druck des vzbv akzeptiert SSS-Software Special Service GmbH nun Stornierungen. Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Dabei gibt es jedoch einen wichtigen Punkt zu beachten.

So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Bis zum 27. Juni 2024 bedeutete die Nutzung des Portals ‘Service Rundfunkbeitrag’, dass man auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtet, ohne darüber informiert zu werden. Laut vzbv wurde dies ebenfalls nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Das Unternehmen gab an, dass es die Informationen über das Widerrufsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 28. Juni 2024 gemäß den gesetzlichen Vorgaben geändert hat.

Wenn Sie den kostenpflichtigen Service von SSS-Software Special Service GmbH bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben, können Sie einfach mit einer Stornierung eine Rückerstattung erhalten. Sie müssen lediglich eine E-Mail an [email protected] senden und den geforderten Betrag ablehnen oder um Rückerstattung bitten. Sie können das folgende Schreiben der Verbraucherzentrale als Vorlage verwenden:

Betreff: Stornierung und Rückerstattung – GEZ-[Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich (erneut) die Stornierung des von Ihnen geforderten Vertrags für die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de. Diese Stornierung ist weiterhin möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert haben. Ich bitte um Bestätigung, dass Sie nicht länger auf die von Ihnen erhobenen Forderungen bestehen.

[Wenn bereits gezahlt, fügen Sie den folgenden Absatz hinzu:]

Ich bitte außerdem um umgehende Rückerstattung des von mir gezahlten Betrags. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

[Fügen Sie Kontodaten hinzu]

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Falls Sie den Service nach dem 28. Juni 2024 genutzt haben und bereits eine Rechnung erhalten haben, gestaltet sich die Situation etwas komplizierter. In diesem Fall können Sie das Vorlage-Schreiben verwenden, um die Forderungen abzulehnen.

Für einige Nutzer besteht SSS-Software Special Service GmbH auf der Zahlung, weshalb die Verbraucherzentrale nun eine Sammelklage eingereicht hat. Mit dem Klagecheck der Verbraucherzentrale können Sie überprüfen, ob Sie an der Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH teilnehmen können.

Dass eine Sammelklage tatsächlich Wirkung zeigen kann, wurde bereits in Gerichtsverfahren gegen Amazon und Vodafone bewiesen.

Latest