Apple Under Scrutiny: Federal Court of Justice and Cartel Office Investigation

Apple is under close examination by the Federal Cartel Office, confirmed by the Federal Court, which may lead to antitrust actions. Since 2021, the agency can investigate powerful IT companies with dominant market positions. The Court ruled that Apple meets criteria for significant market influence due to its extensive product range and services, including the App Store, which generates substantial revenue. While Apple defends its business model, the Cartel Office is scrutinizing its data practices for third-party apps.

Intensive Scrutiny of Apple by the Federal Cartel Office

Die Bundesnetzagentur hat Apple besonders im Blick. Dies wurde heute vom Bundesgerichtshof bestätigt, was dazu führen könnte, dass die Kartellbehörde wettbewerbsrechtliche Maßnahmen ergreift.

Regeln für mächtige IT-Unternehmen

Seit 2021 kann die Bundesnetzagentur gegen besonders mächtige IT-Unternehmen vorgehen, wenn sie eine besondere Marktstellung innehaben. Das Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die erste Stufe befasst sich damit, ob ein Unternehmen überhaupt eine herausragende Marktstellung hat.

In der zweiten Stufe kann die Kartellbehörde spezielle Maßnahmen gegen das Unternehmen ergreifen, um dessen Wettbewerbsfreiheit einzuschränken. Beispielsweise könnte es einem Unternehmen untersagt werden, eigene Produkte stärker zu bewerben als die der Konkurrenz. Dies könnte nicht nur den Mitbewerbern, sondern auch den Verbrauchern zugutekommen.

Im Frühjahr 2023 stellte die Kartellbehörde fest, dass Apple in der ersten Stufe die erforderliche herausragende Marktstellung hat. Apple hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof abgewiesen wurde.

Besondere Befugnisse der Bundesnetzagentur für große Unternehmen

Damit die Bundesnetzagentur die Marktstellung eines Unternehmens in der ersten Stufe bestimmen kann, müssen nach dem Gesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Die erste Voraussetzung: Das Unternehmen muss ‘marktbeherrschend’ sein. Dies wird durch die Analyse bestimmt, ob die Nutzer kaum zu anderen Anbietern wechseln können. Ein weiterer Aspekt ist der Zugang des Unternehmens zu wettbewerbsrelevanten Daten.

Die zweite Voraussetzung: Das Unternehmen muss ‘herausragende wettbewerbliche Bedeutung über Marktgrenzen hinweg’ haben. Im Fall von Apple sind, laut der Bundesnetzagentur und dem Bundesgerichtshof, beide Voraussetzungen erfüllt.

Bundesgerichtshof bestätigt: Apple erfüllt beide Kriterien

Aus Sicht der Richter ergibt sich die dominante Rolle von Apple unter anderem daraus, dass das Unternehmen in mehreren Bereichen tätig ist. Apple verkauft nicht nur iPhones, sondern bietet auch zusätzliche Dienstleistungen im Apple App Store an. Dort können iPhone-Nutzer Programme kaufen und herunterladen.

Der App Store ist vorinstalliert. Mit den dort verfügbaren Apps erzielt das Unternehmen Milliardenumsätze. Im Jahr 2021 erzielte Apple mehr als 15 Milliarden Euro Nettoumsatz mit seinem App Store. Es gibt keinen anderen, nicht-Apple App Store auf iPhones.

Apples bedeutende Rolle für den Wettbewerb

Darüber hinaus hat Apple auch herausragende wettbewerbliche Bedeutung. Dies zeigt sich darin, dass das Unternehmen so mächtig ist, dass seine Angebote die Geschäftstätigkeit von Wettbewerbern beeinflussen können. Dies wird auch dadurch beurteilt, ob ein Unternehmen Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten hat.

Der Bundesgerichtshof sieht die herausragende Rolle bei Apple erfüllt. Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass das Unternehmen eine Gefahr für den Wettbewerb darstellt. ‘Die Bundesnetzagentur hat zutreffend festgestellt, dass Apple über solche Potenziale verfügt’, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff in der mündlichen Begründung.

Begründung des Bundesgerichtshofs

Zur Rechtfertigung seiner Entscheidung führt der Bundesgerichtshof mehrere Aspekte an. Zum einen sind da die hohen Verkaufszahlen des klassischen iPhones. Weltweit wurden über eine Milliarde Geräte verkauft. Was Apple mit dem iPhone tut, hat somit erhebliche Auswirkungen auf viele Nutzer und potenzielle Wettbewerber.

Zusätzlich ist das Unternehmen in vielen anderen Bereichen aktiv. Apple verknüpft seine Angebote eng miteinander, was Dienstleistungen wie ApplePay, AppleTV und iCloud umfasst. Dadurch erhält Apple auch Daten, die marktrelevant sein könnten. Diese Strategie wird als ‘Apple-Ökosystem’ bezeichnet: Wer ein Apple-Produkt besitzt, kann die Angebote nutzen. Nutzer anderer Smartphones haben hingegen – wenn überhaupt – nur begrenzten Zugang.

Apples Erfolg und die Reaktionen auf die Entscheidung

Mit dieser Strategie ist Apple sehr erfolgreich und gilt als eines der wertvollsten Unternehmen der Welt. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte der US-Konzern einen Gewinn von fast 95 Milliarden Dollar.

Apple führt auch 2024 das Ranking der wertvollsten Marken an. Deutsche Automobilhersteller zählen ebenfalls zu den Top-Marken.

Die Unternehmensführung kritisierte die Entscheidung aus Karlsruhe heute. ‘Apple ist stolz darauf, ein Treiber von Innovationen, Arbeitsplätzen und Wettbewerb in jedem Markt zu sein, in dem wir tätig sind’, erklärte ein Sprecher. Die Bewertung der Kartellbehörde und des Bundesgerichtshofs vernachlässige den Wert eines Geschäftsmodells, das Datenschutz und Sicherheit in den Mittelpunkt stellt.

Die Bundesnetzagentur hingegen zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Die Behörde untersucht seit einiger Zeit die speziellen Datenanforderungen von Apple für Drittanbieter-Apps. ‘Wir arbeiten intensiv an diesem Fall’, sagte der Präsident der Kartellbehörde, Andreas Mundt.

Mit der heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine Feststellung der Bundesnetzagentur zum zweiten Mal bestätigt. Im ersten Verfahren folgte der Senat im April 2024 der Feststellung der besonderen Marktstellung von Amazon. Darüber hinaus führt die Bundesnetzagentur weitere Verfahren gegen Unternehmen wie Google, Microsoft und Facebook.

Die Richter bestätigten eine Geldbuße gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple Nachsteuerzahlungen leisten.

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