Bundestag Fails to Reach Majority on AfD Ban Application – Current Status Explained

Die AfD wird künftig mit 152 Abgeordneten im Bundestag vertreten und ist damit die zweitstärkste Fraktion. Diskussionen über ein mögliches Verbot der Partei nehmen Fahrt auf, während einige Politiker wie Marco Wanderwitz die AfD als verfassungswidrig kritisieren. Eine Initiative zur Überprüfung und möglichen Verbannung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht wird von verschiedenen Fraktionen unterstützt, hat jedoch noch nicht die nötige Mehrheit für eine Abstimmung erreicht.

Die AfD im Bundestag: Eine wachsende Fraktion

Die Alternative für Deutschland (AfD) wird künftig mit 152 Abgeordneten im Bundestag vertreten sein, was sie zur zweitstärksten Fraktion macht. Mitglieder, die eine Überprüfung eines Verbots der AfD anstreben, geben widerwillig auf, planen jedoch einen neuen Versuch.

Diskussion über ein mögliches Verbot

Marco Wanderwitz äußert sich besorgt über die AfD und bezeichnet sie als verfassungswidrig, unmenschlich und als Feind der Demokratie. Am 30. Januar 2025 erklärte er: „Die AfD ist keine Partei, die nur ein bisschen rechtsextrem ist.“ Tag zuvor gab es zum ersten Mal eine Mehrheit, die nur durch die Stimmen der AfD zustande kam. SPD-Fraktionsvorsitzender Mützenich warf dem CDU-Kanzlerkandidaten Merz vor, die Tore zur Hölle geöffnet zu haben.

Der Bundestag diskutiert nun eine Initiative für einen Antrag, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, mit dem Ziel, sie zu verbieten. Diese Initiative wird sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat und der Bundesregierung in Karlsruhe unterstützt. Bisher haben 124 Mitglieder die Initiative unterstützt, was jedoch nicht ausreicht, um eine Abstimmung im Bundestag durchzuführen.

In den letzten Monaten haben Abgeordnete verschiedener Fraktionen um eine Mehrheit gekämpft, jedoch ohne Erfolg. Da der neue Bundestag am 25. März zusammentritt, steht die Initiative vor einem Neuanfang.

Der grüne Politiker Till Steffen, einer der Initiatoren, betont in einem Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio: „Es bleibt unser Ziel, im nächsten Gesetzgebungszeitraum ein Verfahren einzuleiten.“ Seine SPD-Kollegin Carmen Wegge räumt ein, dass es zurzeit keine realistische Chance auf eine Mehrheit gibt, jedoch wird sie weiterhin für ein Verfahren gegen die AfD in Karlsruhe eintreten. „Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar, und ich bin überzeugt, dass sie die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt.“

Der Prozess zur Verbannung einer politischen Partei ist mit hohen Hürden verbunden und kann Zeit in Anspruch nehmen. Die aktuellen Informationen aus dem ARD-Hauptstadtstudio zeigen, dass derzeit keine Gespräche stattfinden. Doch Wanderwitz gibt nicht auf: „Das Verfahren muss auf jeden Fall fortgeführt werden. Die AfD radikalisiert sich weiter.“

Die AfD zeigt sich gelassen gegenüber dem Antrag auf ein Verbot, diskutiert jedoch intern über einen Kurswechsel.

Die Initiative für den Verbotsantrag wurde über Monate vorbereitet. Von Beginn an war klar, dass viele Bundestagsabgeordnete nur von dem Projekt überzeugt werden konnten, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als sicher extremistisch einstuft.

Im Oktober 2024 deutete der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, auf eine solche Einstufung hin. Diese fand jedoch nicht statt, ebenso wenig wie ein versprochenes Gutachten. Seine Kandidatur für den Bundestag wurde ebenfalls als nachteilig für das Verfahren angesehen.

Die Diskussion über den Antrag fand in der ersten Lesung im Bundestag statt, jedoch konnte nach der Überweisung an den Innenausschuss keine Mehrheit für eine endgültige Abstimmung gefunden werden. Mit der Einberufung des neuen Bundestags werden solche Anträge hinfällig – oder, wie es in Fachkreisen heißt: sie fallen der Kontinuität zum Opfer.

Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 26. Februar 2025 um 06:00 Uhr.

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