Extradition of Three FPÖ Members: Investigating Judicial Intentions and Implications

Walter Rosenkranz, President of the FPÖ National Council, set aside a sensitive document as the immunity committee prepares to discuss cases involving FPÖ members Harald Stefan, Norbert Nemeth, and Martin Graf. These discussions follow a scandal linked to a song associated with Nazi ideology sung at a funeral attended by the trio. The Vienna Public Prosecutor’s Office is investigating potential violations of anti-Nazi laws, with possible penalties ranging from six months to ten years in prison. FPÖ representatives deny the allegations, asserting the song’s historical version is widely used in various contexts.

Der Nationalratspräsident der FPÖ, Walter Rosenkranz, legte das heikle Dokument beiseite – jedoch wird der Immunitätsausschuss am nächsten Mittwoch auch die Fälle von Harald Stefan, Norbert Nemeth und Martin Graf besprechen (neben der Auslieferung des Klubchefs Herbert Kickl wegen möglicher falscher Aussage im U-Ausschuss). Harald Stefan war der Spitzenkandidat der FPÖ in Wien für die Nationalratswahl. Die Unschuldsvermutung gilt für alle.

Die Vorwürfe im Detail

Die Staatsanwaltschaft Wien plant, gegen die drei FPÖ-Mitglieder wegen der Wiederherstellung des Nationalsozialismus zu ermitteln, gemäß dem erhaltenen Auslieferungsantrag. Der Skandal ereignete sich am 27. September – zwei Tage vor der Nationalratswahl. Bei der Beerdigung eines “alten Herren” der Verbindung Olympia wurde das Lied “Wenn alle untreu werden” gesungen. Die drei FPÖ-Mitglieder waren anwesend; es muss noch geklärt werden, ob sie mitsangen.

Die Staatsanwaltschaft Wien erklärt: “Dr. Martin GRAF, Mag. Harald STEFAN und Mag. Norbert NEMETH stehen im Verdacht, das Verbrechen der Wiederherstellung des Nationalsozialismus gemäß § 3g Abs. 1 und Abs. 2 VerbotsG begangen zu haben.”

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Öffentliche Anklage: Es handelt sich um ein SS-Lied

Laut der Staatsanwaltschaft hat das Lied einen “deutsch-nationalistischen, antisemitischen Ursprung.” Es wurde dann als “Loyalitätslied der Waffen-SS” verwendet. “Im SS-Liederbuch stand es an dritter Stelle nach dem Deutschlandlied und dem Horst-Wessel-Lied,” schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Verstorbene wünschte ausdrücklich, dass das Lied gesungen wird, und man “verzichtet auch heute nicht darauf, Lieder wie die SS-Hymne ‘Wenn alle untreu werden’ zu singen,” so dass angenommen werden kann, dass “die historische Bedeutung des Liedes (…) den Beschuldigten bekannt war,” erklärt die Staatsanwaltschaft Wien.

Bis zu 10 Jahre Gefängnis?

Die Strafe ist schwer, sie reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft weist jedoch darauf hin, dass “die Tat so begangen wurde, dass sie für viele Menschen zugänglich war.” In diesem Fall könnte die Strafe sogar auf bis zu 10 Jahre erhöht werden.

FPÖ-Vertreter weisen Vorwürfe zurück

Die drei FPÖ-Mitglieder wiesen sofort “jede Unterstellung einer nationalsozialistischen Denkweise” zurück, nachdem der Vorfall bekannt wurde: Das Lied “Wenn alle untreu werden” wurde in der 1814 getexteten Version gesungen, die auch unter anderen Verbänden weit verbreitet ist. Außerdem: “Im Gegensatz zur ‘von der SS missbrauchten Version’ enthielt die beim Begräbnis gesungene Version nicht drei, sondern vier Strophen, die alle gesungen wurden. Die Behauptung, dass sie nicht die Version von Max von Schenkendorf sangen oder dass die gesungene Version eine (absichtlich) abgeänderte Version der SS war, ist eine ebenso perfide wie falsche Behauptung.”

Aktuelle Stellungnahme der FPÖ

Am Freitag gab die FPÖ-Fraktion ebenfalls diese Stellungnahme ab: “Die drei FPÖ-Nationalratsabgeordneten haben das Verbotsgesetz nicht verletzt, weshalb sie die mögliche Auslieferung gelassen zur Kenntnis nehmen. Inhaltlich: Bei dieser Beerdigung – entgegen den Behauptungen einiger Medien – wurde die weit verbreitete Version des Liedes gesungen, die seit dem 19. Jahrhundert in Studentenverbindungen (sowohl kämpferischen als auch katholischen) verbreitet ist. Und dieses Lied wird auch in der populären Musik gesungen, zum Beispiel vom deutschen Künstler Heino.”

Es ist auch klar: Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln – wie oe24 erfuhr, werden die ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen für die Auslieferung stimmen.

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